Einzelleistungen
Gefährdungsbeurteilung & Cybersecurity: Ihre Pflicht — rechtssicher erfüllt.
Pflichtprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) — und seit 2023 erweitert um Cybersecurity nach TRBS 1115-1 für vernetzte Aufzüge. Wir erstellen die vollständige Dokumentation: technisch korrekt, rechtssicher, prüffähig.
Rechtliche Konsequenzen ohne gültige GBU
Bußgeld bis 30.000 €, Betriebsuntersagung, persönliche Haftung des Betreibers.
So sieht Ihre Gefährdungsbeurteilung aus
Auszug aus einer echten ElevonIQ-Gefährdungsbeurteilung — anonymisiert.
Auszug aus der Gefährdungsbeurteilung — vollständige Dokumentation nach Auftragsabschluss im ELEVATOR HUB® verfügbar und direkt teilbar.
Ihre Situation
Für wen ist das?
GBU fehlt oder veraltet
Sie haben noch keine gültige Gefährdungsbeurteilung oder sie wurde seit Jahren nicht aktualisiert.
Vernetzter Aufzug
Ihr Aufzug verfügt über Ferndiagnose, IoT oder digitale Schnittstellen. Der Cybersecurity-Check ist seit 2023 Pflicht.
Prüfung steht an
Eine ZÜS-Prüfung steht an und Sie möchten sicherstellen, dass alle Dokumente vollständig und korrekt vorliegen.
Was Sie bekommen
- Technische Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV §3
- Dokumentation aller Gefährdungsquellen und Schutzmaßnahmen
- Cybersecurity-Check nach TRBS 1115-1 für vernetzte Aufzüge
- Prüffähige Dokumentation für ZÜS-Prüfung und Behörden
- Empfehlungen zur Risikominimierung mit Prioritäten
- Digitale Ablage im ELEVATOR HUB® (optional)
- Leicht verständlich und visuell aufbereitet
Prüffähige Ergebnisse, gemeinsam zugänglich
GBU-Daten, die Dienstleister direkt nutzen können
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach BetrSichV §3 für jeden Aufzugsbetreiber Pflicht. Seit 2023 schließt das für vernetzte Aufzüge ausdrücklich die Cybersecurity-Bewertung nach TRBS 1115-1 ein. ElevonIQ liefert beides als prüffähigen, teilbaren Datensatz — kein Papierdokument, das im Ordner verschwindet.
- Die GBU-Ergebnisse sind im ELEVATOR HUB® hinterlegt und stehen ZÜS-Prüfern, Wartungsunternehmen und beauftragten Fachbetrieben direkt zur Verfügung.
- Dienstleister können auf Basis der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung Angebote erstellen, ohne eine eigene Bestandsaufnahme vor Ort durchzuführen.
- Eigentümer, Verwalter und Fachbetriebe arbeiten mit denselben Daten. Maßnahmen werden gemeinsam priorisiert, Zuständigkeiten klar zugeordnet.
- Für vernetzte Aufzüge dokumentiert die GBU die Cybersecurity-Bewertung nach TRBS 1115-1. Der Nachweis ist bei der nächsten ZÜS-Prüfung direkt abrufbar.
- Aktualisierungen nach Umbauten oder Systemänderungen fließen direkt in den ELEVATOR HUB® ein. Dokumentationspflichten bleiben ohne Mehraufwand aktuell.
- Ingenieurbüros können auf Basis der GBU-Daten Ausschreibungsunterlagen erstellen: vollständig und normgerecht, ohne eigene Bestandsaufnahme.
- Öffentliche Auftraggeber erhalten eine transparente, prüffähige Dokumentationsgrundlage, die Vergabeverfahren nachvollziehbar macht und behördliche Anforderungen erfüllt.
Rechtliche Konsequenzen
Was passiert ohne GBU?
Rechtsgrundlage: Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §3 Abs. 1 BetrSichV. Bußgeldrahmen bis 30.000 € nach §25 Abs. 2 BetrSichV.
So läuft es ab
Auftrag erteilen
Online oder per E-Mail. Wir klären Anlagentyp, Vernetzungsstatus und vereinbaren den Termin.
Vor-Ort oder remote
Je nach Anlage erfolgt die Bewertung vor Ort oder auf Basis vorhandener Unterlagen und Daten im ELEVATOR HUB®.
Dokumentation erhalten
Vollständige, prüffähige GBU im ELEVATOR HUB® hinterlegt: für Behörden, ZÜS-Prüfer und interne Nachweise.
Preis & Transparenz
Bei Aufzügen mit mehr als 13 Haltestellen: 15 € Zuschlag je weiterer Haltestelle. Wir klären das vor der Beauftragung mit Ihnen.
Häufige Fragen
Wie oft muss die GBU erneuert werden?
Was genau ist der Cybersecurity-Check?
Sind die Kosten umlagefähig?
Bereit für den nächsten Schritt?
Kostenloses Erstgespräch: 15 Minuten, kein Druck, keine Verpflichtung.