Wartungsfirma. TÜV-Prüfer. Notruf. Aufzugswärter. Sachverständiger.
Wer macht was? Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Und wo bleibt die Verantwortung — egal wen Sie beauftragen? Diese Seite erklärt, wer welche Aufgabe hat und wo ElevonIQ den Überblick übernimmt.
Was viele Betreiber durcheinanderbringen
Vier Begriffspaare, die im Alltag regelmäßig verwechselt werden — mit konkreten Folgen für Compliance und Haftung.
- Durchgeführt von einer vom Betreiber schriftlich bestellten Person (z.B. Hausmeister). Kein Fachmann erforderlich.
- Sicht- und Funktionskontrolle nach 11 festgelegten Punkten (TRBS 3121): Türen, Kabine, Notruf, Maschinenraum, sichtbare Schäden.
- Wöchentlich — mindestens jedoch einmal pro Monat. Mit Dokumentation.
- Durchgeführt von einer zugelassenen Aufzugsfachfirma.
- Technische Inspektion, Einstellung, Verschleißteil-Tausch, kleine Reparaturen.
- 2–4 Mal pro Jahr, abhängig von Nutzungsintensität und GBU.
- Erstellt vom Betreiber — mit externer Unterstützung durch einen Gutachter oder Fachberater.
- Analysiert alle Gefährdungen, legt Schutzmaßnahmen und Prüffristen fest, enthält Soll-Ist-Vergleich mit Stand der Technik.
- Einmalig zur Inbetriebnahme, dann Aktualisierung alle 3–5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen.
- Grundlage aller weiteren Pflichten.
- Erstellt von einer zugelassenen Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ).
- Amtliche Bescheinigung nach Haupt- oder Zwischenprüfung.
- Enthält: Prüfdatum, Umfang, Mängel mit Klassifizierung, nächster Termin.
- Muss für die gesamte Verwendungsdauer am Betriebsort aufbewahrt werden.
- Ausgestellt von der ZÜS (TÜV, DEKRA, GTÜ).
- Jährlich — versetzt zur Hauptprüfung alle 2 Jahre.
- Weniger umfangreich als die Hauptprüfung, aber amtlich.
- Ergebnis: offizielle Prüfbescheinigung mit Mängelklassifizierung.
- Durchgeführt von der beauftragten Person (kein Fachmann).
- Wöchentlich — mindestens jedoch einmal pro Monat.
- Ergebnis: Eintrag im Wartungsnachweis an der Anlage. Kein amtliches Dokument.
- Aber eine eigenständige gesetzliche Pflicht.
- Regelmäßige Wartungsbesuche
- Verschleißteile im normalen Rahmen
- Kleine Reparaturen und Entstörung
- Notrufservice
- GBU erstellen und aktualisieren
- Beauftragte Person bestellen und schulen
- ZÜS-Prüfungen beauftragen
- Inaugenscheinnahme sicherstellen
- Mängel aus ZÜS-Berichten verfolgen
- Notbefreiung organisieren
- Dokumentation führen
- Stand der Technik einhalten
Viele Akteure. Eine Verantwortung.
Je nach Anlage, Portfolio und Vertragskonstellation sind unterschiedlich viele Parteien beteiligt. Was immer konstant bleibt: Die Verantwortung liegt beim Betreiber — auch wenn er jeden einzelnen Vorgang delegiert hat.
Sie tragen alle Pflichten —
rechtlich, persönlich, dauerhaft.
Aus § 2 BetrSichV: Pflichten lassen sich vertraglich delegieren — die Verantwortung nicht.
PFLICHT · BETREIBERIhre externe Aufzugsabteilung
Externe und neutrale Aufzugsexperten. Überwachen Fristen, prüfen Angebote, verfolgen Mängel, schaffen Transparenz.
Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
TÜV, DEKRA, GTÜ — Haupt- & Zwischenprüfungen.
Wartungsfirmen
Zertifizierte Fachfirmen für Wartung, Reparatur und Entstörung. Vertragsmodelle von Basis bis Vollwartung.
Beauftragte Personen
Schriftlich vom Betreiber bestellt. Keine Fachleute — aber geschult und dokumentierend.
Notrufdienstleister
Notrufzentralen mit Zwei-Wege-Kommunikation. Erreichbarkeit: Betreiberpflicht.
Behörden / Aufsicht
Gewerbeaufsicht bzw. Amt für Arbeitsschutz. Prüft Betreiberpflichten, verhängt Strafen, kann Anlagen stilllegen.
Verantworten bleibt beim Betreiber.
ElevonIQ übernimmt die operative Steuerung sämtlicher Akteure — von der Wartungsvergabe über die ZÜS-Koordination bis zum Notruf-Audit. Sie behalten die Hoheit und die Übersicht.
Die wichtigsten Betreiberpflichten im Überblick
Die BetrSichV und ihre technischen Regeln definieren ein System aus Pflichten — jede mit eigenem Rhythmus, eigenem Akteur und eigenem Nachweis. Die folgenden Punkte sind die praxisrelevanten Kernpflichten. Vollständigkeit obliegt immer dem Betreiber.
ElevonIQ ist Ihre externe Aufzugsabteilung — egal wie viele Anlagen Sie betreiben.
Ob Sie eine Anlage verantworten oder hunderte: Die Pflichten sind dieselben. Was sich ändert, ist der Koordinationsaufwand. ElevonIQ übernimmt diesen Aufwand — strukturiert, digital und vollständig nachvollziehbar.
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Fristenmanagement Alle Prüftermine zentral im Blick — kein Termin wird verpasst
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Akteurskoordination ZÜS, Wartungsfirma, Notrufdienstleister und Gutachter aus einer Hand gesteuert
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Digitales Betriebsbuch Alle Dokumente jederzeit abrufbar und prüfbereit
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Lückenerkennung Wir erkennen Compliance-Lücken, bevor die Behörde es tut
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Angebotsprüfung Wartungsangebote neutral bewertet — unabhängig von Lieferanten
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Ein Ansprechpartner Für alles. Immer.
Welches Gesetz verpflichtet Sie wozu — und wer muss es umsetzen?
Wartungsbesuch, TÜV-Prüfung, Gefährdungsbeurteilung und Aufzugswärter-Kontrolle wirken ähnlich — sie kommen aber aus verschiedenen Gesetzen, müssen von verschiedenen Fachleuten durchgeführt werden und erzeugen verschiedene Dokumente. Wer den Unterschied kennt, weiß genau, was er wann beauftragen muss.
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